Bestand der Liquiditätskredite zum 31.12.2018:
Landkreise aus Sachsen-Anhalt bundesweit fast "Spitze"

Finanzen1

Pressemitteilung

Nach den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes für die kommunale Kassenstatistik 2018 hat sich der Bestand der Landkreise an Liquiditätskrediten bundesweit um über 55 % auf ca. 2,45 Mrd. Euro vermindert. Ursächlich für diese Entwicklung ist insbesondere ein Entschuldungsprogramm in Hessen (sog. „Hessenkasse“).

Die Landkreise in Sachsen-Anhalt weisen allerdings mit 174 Euro je Einwohner (EW) bundesweit den zweithöchsten Liquiditätskreditbestand aus, mit deutlichem Abstand gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (108 Euro/EW). Nur die Landkreise in Rheinland-Pfalz verzeichnen zum 31. Dezember 2018 mit 399 Euro/EW einen noch höheren Wert.

„Die Liquiditätskredite unserer elf Landkreise haben sich zwar erfreulicherweise um 10 % auf rd. 290 Mio. Euro reduziert, allerdings bleibt der Abbau weit hinter dem Bundestrend zurück“, stellt Michael Ziche, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, fest.

„Die Zahlen verdeutlichen, dass trotz guter wirtschaftlicher Entwicklung die Finanzsituation unserer Landkreise stark angespannt bleibt. Darüber kann auch der in der Kassenstatistik für die Landkreise ausgewiesene Überschuss nicht hinwegtäuschen, da dieses Ergebnis aus dem Einmaleffekt im Burgenlandkreis („Lützen-Millionen“) resultiert“, ergänzt Heinz-Lothar Theel, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Landkreistages Sachsen-Anhalt.

„Vor diesem Hintergrund kommt einem auskömmlichen kommunalen Finanzausgleich weiterhin höchste Bedeutung zu“, stellt Präsident Ziche mit Blick auf den Landeshaushalt 2020/2021 und die folgende Legislaturperiode fest.

„Gleichzeitig müssen aber den Kommunen auch Mehrbelastungen aus veränderten oder neuen Aufgaben dauerhaft und vollständig ausgeglichen werden“, erklärt Geschäftsführer Theel und verweist konkret auf das beim Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt anhängige Konnexitätsverfahren von 9 Landkreisen wegen des erheblich ausgeweiteten Rechtsanspruches auf Unterhaltsvorschuss ab 1. Juli 2017.

Pressemitteilung vom 8. April 2019 [PDF-Dokument: 116 kB] Anlage [PDF-Dokument: 84 kB]

 

08.04.2019